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KURZINFOS

Bestimmungen
  1. Der Ausweis (die Angelkarte) berechtigt zum Fischen mit der Handangel vom Ufer aus.
  2. Er hat nur Gültigkeit in Zusammenhang mit einem gültigen Fischereischein und ist nicht übertragbar. Ausweis und Fischereischein sind den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuzeigen.
  3. Die an das Fischwasser angrenzenden Grundstücke, die für den öffentlichen Verkehr nicht freigegeben sind, dürfen nicht betreten und befahren werden, soweit dies zur Ausübung der Fischerei nicht erforderlich ist. Für einen etwa angerichteten Flurschaden hat der Urheber in jedem Fall Schadenersatz zu leisten. Eingefriedete Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers nicht betreten werden. Den besonderen Anordnungen der Kontrollorgane ist Folge zu leisten.
  4. Es ist untersagt:
    a) mehr als 1 Angelgerät mit 1 Haken gleichzeitig zu benutzen.
    b) sogenannte Leg- oder Tellerangeln zu benutzen.
    c) Angelgeräte auszulegen, ohne selber zugegen zu bleiben.
    d) zur Nachtzeit zu angeln. Das ist 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang, soweit durch Verordnung für einzelne Gewässer keine Sonderregelung getroffen ist.
    e) Die Fischerei gewerbsmäßig auszuüben und gefangene Fische zu verkaufen.
    f) in der Wutach andere Köder als die Fliege zu verwenden.
  5. Der Tagesfang an Edel- und Gutfichen (alle Salmoniden, Hecht, Zander, Karpfen, Schleie) darf 3 Stück nicht überschreiten.
  6. Markierte Fische sind unter Angabe der Fischart, der Länge, des Gewichts, der Markenfarbe und ggfs. der Nummer unverzüglich dem zuständigen staatl. Liegenschaftsamt anzuzeigen.
  7. Bei Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen kann der Ausweis sofort ohne Entschädigung entzogen werden . Der Fischer ist verpflichtet, das unrechtsmäßig benutzte Gerät abzugeben. Strafanzeige bleibt vorbehalten.
  8. Der Angler übt die Fischerei auf eigene Gefahr aus. Für den Zustand des Gewässers und des Ufers sowie den Fischbestand wird keine Gewähr übernommen.
  9. Zur Förderung der Fischwissenschaft und der fischereiwirtschaftlichen Betreuung des Gewässers verpflichtet sich der Ausweisinhaber auf Verlangen seine Fangergebnisse nach Fischarten , Größe und Gewicht aufzuzeichnen. Das Fangergebnis im abgelaufenen Fischereijahr ist dem saatl. Liegenschaftsamt ohne Aufforderung nachzuweisen. Die Ausstellung eines neuen Ausweises wird vom Nachweis der Fangmeldung abhängig gemacht.
  10. Wer noch nicht 16 Jahre alt ist darf nur in Begleitung eines erwachsenen Ausweisinhabers angeln.


Schonbestimmungen für die Wutachlose 7 & 8
Erlaubt ist nur das Fischen mit der widerhakenlosen Trocken- oder Nassfliege und Nymphe. Streamer, Blinker und Beschwerungen am Vorfach sind verboten. Die Angelsaison beginnt am 01. April und endet am 31. Oktober. Bach- und Regenbogenforellen dürfen vom 01. April bis 30. September beangelt werden. Döbel vom 01. April bis 31. Oktober. Äsche ist gesperrt.

Schonmaße & Bestimmungen
Bach- und Regenbogenforellen: 28 cm Maßige Fische müssen entnommen werden. Döbel kein Schonmaß. Waten ist vom 01. Mai bis 30. September erlaubt. Letzter Abgabetermin der Fangmeldung ist der 31. Dezember beim Gewässerwart.

Ergänzungen
NEU: FISCHEN IM KANAL! Von Gipsmühle bis 50m oberhalb Reuenthaler Mühle.
Lose
Der Angelsportverein Wutöschingen ist im Besitz der Wutach-Lose 7 und 8.

Das Los 7 beginnt ca. 300 m oberhalb der Wutachbrücke in Eggingen nach dem Wehr und endet beim Wehr in Wutöschingen ("Scheible Wehr") und ist ca. 7 km lang.
Das Los 8 beginnt nach dem Wehr in Wutöschingen und endet beim Hartmann Wehr in Schwerzen (gegenüber der Kläranlage) und ist ca. 4 km lang.

Eine Karte mit den Grenzen der Lose finden Sie hier.
Tageskarten
Hier können Tageskarten erworben werden:

Achim Würth, Wutachstraße 3, 79793 Wutöschingen // Tel: 07746 - 928 59 35 (Google Maps)

Die Tageskarten kosten für Nichtmitglieder 20,00 €, für Aktive Mitglieder 15,00 €.
Es ist eine Fangmeldung abzugeben!
Beiträge & Mitgliedsantrag
Aufnahmegebühr 100,00 €
Jahresbeitrag aktiv mit Los-Karte 160,00 €
Jahresbeitrag Jugendliche mit Los-Karte 30,00 € (1. Jahr frei)
Jahresbeitrag passiv 30,00 €
Tageskarte (nicht Mitglied) 20.00 €
Tageskarte Aktive 15,00 €
Den Mitgliedsantrag können sie hier herunterladen.

DIE VORSTANDSCHAFT


1. Vorsitzender

Achim Würth


2. Vorsitzender

Alex Sitter


Kassenwart

Alex Sitter


1. Schriftführer

Fabian Sitter


2. Schriftführerin

Jasmin Blaszczyk


1. Gewässerwart

Andrè Sackmann


2. Gewässerwart

Marco Blaszczyk


Jugendwart

Pascal Sackmann


Beisitzer

Udo Blaszczyk


Beisitzer

Willi Skopnik


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VEREINSKALENDER 2023

  • 28.01.2023 | 14:00 Uhr:
    Fliegenbindekurs

    Im Vereinsheim des Radsportvereins Ofteringen.
  • 11.02.2023 | 14:00 Uhr:
    Fliegenbindekurs

    Im Vereinsheim des Radsportvereins Ofteringen.
  • 25.03.2023 | 09:00 Uhr:
    Wutachputzede & Kartenausgabe

    Treffpunkt an der Horheimer Halle.
  • 17.06.2023:
    Vereinsausflug

  • 30.09.2023:
    Abfischen & Generalversammlung

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VEREINSGESCHICHTE

Am 18.07.1980 fand in Wutöschingen im Gasthaus Koller die Gründungsversammlung des "Angelsportverein Wutöschingen" statt. Zur Gründungsversammlung konnten 29 interessierte Personen begrüsst werden, davon konnten 25 Personen als Gründungsmitglied aufgenommen werden. Die Satzung, die an der Gründungsversammlung genehmigt wurde, trat mit dem Eintrag ins Vereinsregister beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen in Kraft. Im selbem Jahr, im November 1980, wurde der Verein in den Landesfischereiverband Baden e.V. aufgenommen. Der Verein hat zur Zeit 67 Mitglieder, davon sind 55 Aktiv.

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